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Käufer / Investor gesucht: Industrieautomation, Sondermaschinenbau, Industrie 4.0

UnbenanntBeschreibung des Unternehmens zur Unternehmensnachfolge:

Angeboten werden alle Geschäftsanteile einer GmbH im Rahmen eines Share Deals und dazu die in eine GbR ausgegliederte Betriebsimmobilie als Asset Deal.
Das Unternehmen zeichnet sich durch langjährige Erfahrung und hohe Innovationskraft im Bereich der Industrieautomation, dem Sondermaschinen-bau sowie der Roboterintegration und Industrie 4.0 aus.
Die Produktpalette umfasst Prüftechnik, Fördertechnik, Sondermaschinen für die industrielle Serienfertigung und kompakte Robotertechnik sowie Sicherheitskonzepte.

Umsatz- und Ertragslage:

Im Sondermaschinenbau herrscht eine gute Umsatz- und Ertragsentwicklung. Das Branchensegment entwickelt sich stärker als die gesamte Volkswirtschaft.

Immobilie:

Die Immobilie ist neuwertig und sehr ansprechend. Der Angebotspreis als separater Deal beträgt 1,3 Mio. €.

Idealer Erwerber zur Unternehmensnachfolge:

Ein idealer Käufer ist ein Unternehmen aus der Branche, das eine strategische Erweiterung in seinem Geschäftsumfeld sucht oder In-Sourcing für den Eigenbedarf betreiben möchte. Gleichfalls geeignet ist der Betrieb für ambitionierte Privatpersonen.
Ein ausführliches Unternehmensexposé mit den geschäftsüblichen Unternehmensdaten wurde erstellt und kann dem Interessenten nach Unterschrift eines Vertraulichkeits- und Vermittlungsabkommens zur Verfügung gestellt werden. Klaus Kunz (con|cess M+A) begleitet den Unternehmensverkauf im Rahmen einer Unternehmenstransaktion in allen Prozessschritten, die für die Unternehmensdarstellung und -prüfung sowie die kaufvertraglichen Regelungen eines Unternehmensverkaufes erforderlich sind.

Veröffentlichung von Lars Ahlbory, L.LM. (Brüssel) und Florian B. Suchan

Lars Ahlbory, L.LM (Brüssel) und Florian B. Suchan veröffentlichen im Tagungsband zum 11. Deutschen Testamentsvollstreckertag der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge (AGT) e.V.  (Hrsg. 2018, 656 Seiten). Der Beitrag zur Testamentsvollstreckerhaftung findet sich auf den Seiten  437 – 452.

Das Bestellformular zum Tagungsband finden Sie hier. Die Tagungsbände sind für Mitglieder der AGT kostenlos. Für Nicht-Mitglieder fällt bei Bestellung eine Gebühr in Höhe von EUR 24,00 an.

 

Steuertipp: Einzahlung in die Kapitalrücklage als nachträgliche Anschaffungskosten auf die Beteiligung

Wussten Sie schon?

Wenn ein bürgender Gesellschafter eine Einzahlung in die Kapitalrücklage der Gesellschaft tätigt, um seine Inanspruchnahme als Bürge zu vermeiden, führt dies zu nachträglichen Anschaffungskosten auf seine Beteiligung (vgl. BFH-Urteil vom 20.7.2018, Az. IX R 5/15). Dadurch vermindert sich ein Veräußerungs- oder Auflösungsgewinn bzw. erhöht sich ein entsprechender Verlust. Für die steuerrechtliche Anerkennung kann es also unerheblich sein, dass die der Kapitalrücklage zugeführten Mittel mitunter auch dafür genutzt werden, betriebliche Verbindlichkeiten abzulösen.

Erneuter Lehrauftrag für Frank Scholz

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RheinFolge e.V. freut sich, dass die Cologne Business School unserem Mitglied Frank Scholz erneut einen Lehrauftrag für den Sommer 2019 erteilt hat. Frank Scholz wird angehende Masterstudenten im internationalen Kurs „Management & Cost Accounting“ unterrichten.

Die Cologne Business School (CBS) zählt zu den besten privaten Fachhochschulen in Deutschland und wird regelmäßig für ihre hervorragende Lehre ausgezeichnet. Sie bietet englisch- und deutschsprachige betriebswirtschaftliche Studiengänge mit den Abschlüssen Bachelor und Master of Arts an.

Lars Ahlbory im Interview zum Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerfreibetrag

Jedes Jahr erben und schenken die Deutschen Milliarden. Im Jahr 2016 wurden in Deutschland rund 109 Milliarden Euro vererbt und verschenkt, teilte das Statistische Bundesamt mit. Doch müssen Erbe und Schenkung versteuert werden? Freibeträge gibt es auch hier, diese sind je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedlich hoch. Erfahren Sie in diesem Interview mit Lars Ahlbory mehr über den Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerfreibetrag.