Der Unternehmenswert

Wieviel und was ist meine Firma wert?

Ist eine der häufig gestellten Fragen seitens der Unternehmerabgebenden. Die Übernehmenden / Interessenten interessieren sich (leider) zu einem sehr frühen Zeitpunkt über die Preisvorstellungen des zu kaufenden Unternehmens. 

Bewertung nach Substanz oder nach Ertrag oder welche Verfahren gibt es noch?

Es gibt zwei grundlegende Verfahren zur der Bewertung von Unternehmen, die sich vom Ansatz her unterscheiden:

  • Sach- oder substanzwertbezogene Verfahren
  • Ertragswertbezogene Verfahren

Im Zuge des Internets hat sich in den letzten Jahren auch das sogenannte Marktwert- bzw. Bieterverfahren etabliert. Dieses Verfahren ist im Grunde kein Verfahren, sondern eine Verkaufsstrategie beim Kauf von Unternehmen. Anders als beim normalen Verkauf, wo der angestrebte Verkaufspreis (Verhandlungsbasis) vom Übergebenden vorgegeben wird, geben die Interessenten dabei wie bei einer Auktionen Preisgebote ab. Üblicherweise wird beim Bieterverfahren kein Mindestpreis festgelegt.

Bewertung via Substanz in zwei Vermögenskategorien

Das erste – und auch älteste – Verfahren, das sachwertbezogene Verfahren oder auch Reproduktion-/Liquidationsverfahren genannt, zielt auf die im Unternehmen vorhandene Substanz ab, also auf die Vermögensteile. Das sind bewegliche sowie unbeweglich, abnutzbare sowie nicht abnutzbare, entgeltlich sowie unentgeltlich erworbene Vermögensgegenstände und materielle sowie immaterielle Vermögensgegenstände.

Die im Betrieb vorliegenden Vermögensgegenständen werden dabei unterschieden in

  • betriebsnotwendiges – und
  • nicht-betriebsnotwendiges Vermögen.

Zum betriebsnotwendigen Vermögen gehören die Teile, die zur Erwirtschaftung des Betriebsergebnisses laufend benötigt werden. Das betriebsnotwendige Vermögen ist somit zentraler Bestandteil des Unternehmens.
Das nicht betriebsnotwendige Vermögen ist dadurch gekennzeichnet, dass es, ohne die Fortführung des Unternehmens zu gefährden, veräußert werden kann.

Das Substanzwertverfahren wird meist nur noch bei sehr anlagenintensiven Unternehmen angewendet, da die ertragsbezogenen Verfahren meist einen deutlich höheren Unternehmenswert ermitteln, der dann auch am Markt realisierbar ist.

Sofern ein Unternehmen keine bzw. geringe Erträge erwirtschaftet hat bzw. künftig erwirtschaften kann, aber dennoch für einen Erwerber werthaltige Vermögensgegenstände besitzt, wird das Substanzwertverfahren gerne angewendet. 

Bewertung via Ertragswert: Drei Möglichkeiten

Bei den ertragswertbezogenen Verfahren gibt es drei Verfahren:

  • Ertragswert-Verfahren
    Der Wert Ihres Unternehmens ergibt sich bei der Ertragswertberechnung durch den Barwert der mit dem Unternehmen verbundenen Nettozuflüsse, sprich der Gewinne. Die finanziellen Überschüsse der Zukunft werden auf den heutigen Tag summiert und abgezinst. Risikofaktoren fließen ebenso mit ein und geben einen validen Wert des Unternehmens zum gegenwärtigem Berechnungszeitpunkt.
  • Das Discounted Cashflow-Verfahren (DCF)
    Hierbei wird ähnlich wie beim Ertragswertverfahren gerechnet, nur eben nicht mit dem Ertrag, sondern mit dem Cashflow, also den Zahlungsüberschüssen. Der Unternehmenswert wird durch Diskontierung künftiger Cashflows errechnet. Dabei zeigt der Cashflow an, wie viel eigen erwirtschaftetes Geld dem Unternehmen für Investitionen, Kredittilgung, Steuern, usw. zur Verfügung steht.
  • EBIT-Multiplikatoren-Verfahren

Dieses Verfahren ist das bekannteste und auch am meisten genutzte Verfahren. Die Systematik besteht darin, dass aus den erzielten effektiven Gewinne vor Steuern und Zinsen (= EBIT) aus der Vergangenheit und den zukünftigen effektiven EBITs ein nachhaltiges EBIT über 5 Jahre ermittelt wird. Dieser Wert wird verglichen mit einem brachenüblichen Faktor (Multiple). Dieser ist je nach Branche unterschiedlich. Regelmäßige Veröffentlichungen zeigen die jeweiligen Branchen-Multiples auf Basis erfolgreich vollzogener Transaktionen.

Maß aller Dinge: Standardisiertes Verfahren IDW S1-Gutachten

Das IDW S1-Gutachten ist ein standardisiertes Bewertungsverfahren mit hoher Reputation, welches vom Institut der Deutschen Wirtschaftsprüfer entwickelt wurde. In diesem Gutachten soll durch Dritte nachvollziehbarer und sogenannter objektivierter Wert des Unternehmens ermittelt und begründet werden.

Das Gutachten genießt durch seine Nachvollziehbarkeit, vor allem auch durch seine Anerkennung etwa bei den Finanzämtern, höchste Reputation und Verbreitung. Nachteil bei der Erstellung eines solchen Gutachtens: Es preislich deutlich teurer ist als die Erstellungen der anderen Verfahren. Dennoch kann das Gutachten, je nach Unternehmensart und -größe, zu mindestens in Betracht gezogen werden.

Unternehmenswert vs Marktpreis

Am Ende des Verkaufsprozess eines Unternehmens steht stets der Verkaufspreis. Er ist das Ergebnis der Verhandlungen zwischen dem Übergebenden und Übernehmenden und spiegelt somit den Marktpreis des Unternehmens wieder. 

 

Zusammenfassung

  • Berechnung des Unternehmenswertes ist zwingend notwendig im Prozess der Unternehmernachfolge. Ein Unternehmenswert ermöglicht die Chance eines Verkaufes des Unternehmens am Markt. Gleichzeitig werden mit dem Unternehmenswert die Erwartungen des Abgebenden gegen gespiegelt.
  • Zur Ermittlung gibt es verschiedene Verfahren: Ertrags- und Substanzwertbezogen
  • Unternehmenswertbetrachtungen/berechnungen muss entweder ein Steuerberater, sofern er sich wirklich mit Unternehmensbewertungen auskennt, oder ein profund erfahrener Nachfolgespezialist vornehmen.
  • Erfahrene Nachfolgespezialisten begleiten darüber hinaus jeweils Unternehmende in dem emotionalen und komplexen Prozess der Nachfolgeregelung.
  • Der Wert des Unternehmens ist der „finale“ Verkaufspreis, welches das Ergebnis der Verhandlungen zwischen dem Abgebenden und Übernehmenden ist.


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