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Hinweis: Rheinischer Nachfolgetag 2019 ist ausgebucht!

Wir möchten Sie hiermit darüber informieren, dass der Rheinische Nachfolgetag 2019 leider bereits ausgebucht ist. Die IHK Köln bietet Ihnen allerdings die Möglichkeit an, sich unter nachfolgendem Link auf eine Warteliste einzutragen: https://www.ihk-koeln.de/202842.

Einladung: Rheinischer Nachfolgetag 2019

Gerne laden wir Sie ein zum Rheinischen Nachfolgetag 2019.  

Die Veranstaltung wird mit Impulsvorträgen und Praxisbeispielen die Dringlichkeit des Themas Unternehmensnachfolge beleuchten und verschiedene Wege und Gestaltungsmöglichkeiten aufzeigen. Im Anschluss haben Sie bei Snacks und Getränken die Möglichkeiten mit den Teilnehmern und Referenten ins Gespräch zu kommen. 

Der Rheinische Nachfolgetag wird dieses Jahr veranstaltet durch RheinFolge e.V. und der Cologne Business School in Kooperation mit der IHK KölnDer Rheinische Nachfolgetag 2019 findet statt:

am Donnerstag, 12. September 2019, 17:00 Uhr
in der Cologne Business School (CBS)
Hardefuststraße 1 in D – 50677 Köln

Die Teilnahme ist kostenlos. Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl wird um eine Anmeldung bis zum 2. September gebeten. Melden Sie sich gerne unter dem nachfolgenden Link an: https://www.ihk-koeln.de/202842

Mehr Informationen finden Sie hier:

Einladung zur Veranstaltung vom 12.09.2019_Rheinischer Nachfolgetag_S.1

Einladung zur Veranstaltung vom 12.09.2019_Rheinischer Nachfolgetag

 

Unternehmensnachfolge _ Logo RheinFolge e.V. Logo_CBS

in Kooperation mit:

Logo IHK Köln

BAG: Ablösung durch verschlechternden Tarifvertrag bei kongruenter Tarifbindung bleibt möglich!

Bei einer Unternehmensnachfolge stellen sich regelmäßig allerlei arbeitsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit § 613a BGB. Zur Ablösung von Tarifverträgen bei Betriebsübergang, dem Antragsgrundsatz, der Auslegung eines Änderungstarifvertrags und dem Verschlechterungsverbot hat sich das BAG nunmehr erstmals nach der vielbeachteten Scattalon-Entscheidung des EuGH (s. hierzu etwa: Steffan NZA 2012, 473) positioniert. In dem Urteil vom 23. Januar 2019 – 4 AZR 445/17, das erst kürzlich veröffentlicht wurde,  heißt es:

Leitsätze:

Nach § 613a Abs. 1 Satz 3 BGB werden die beim Betriebsveräußerer durch Rechtsnormen eines Tarifvertrags unmittelbar und zwingend geregelten Rechte und Pflichten der Arbeitsverhältnisse durch die für dieselben Regelungsgegenstände bestehenden tarifvertraglichen Regelungen, an die der Betriebserwerber und der Arbeitnehmer gebunden sind – „kongruente Tarifgebundenheit“ – abgelöst. Die Ablösung erfolgt grundsätzlich unabhängig davon, ob sich für die übergegangenen Arbeitsverhältnisse die Arbeitsbedingungen verbessern oder verschlechtern. Aus der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Rechtssache „Scattolon“ (EuGH, 6. September 2011 – C-108/10) folgt kein allgemeines Verschlechterungsverbot.

Stellungnahme:

Mit seiner Entscheidung macht das BAG nunmehr deutlich, dass es bei bestehender kongruenter Tarifbindung an seiner Rechtsprechung festhält, wonach eine Ablösung durch einen verschlechternden Tarifvertrag möglich ist. In der Beratungspraxis lohnt sich daher weiterhin ein Blick auf tarifvertragliche Regelungen und etwaige Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der Unternehmensnachfolge. Das ist sinnvoll um das zu übergebende Asset attraktiv halten zu können und Arbeitnehmer bei einem Betriebsübergang nicht ungerechtfertigt besser zu stellen. Wenn Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie mich gerne an.

 

Käufer / Investor gesucht: Industrieautomation, Sondermaschinenbau, Industrie 4.0

UnbenanntBeschreibung des Unternehmens zur Unternehmensnachfolge:

Angeboten werden alle Geschäftsanteile einer GmbH im Rahmen eines Share Deals und dazu die in eine GbR ausgegliederte Betriebsimmobilie als Asset Deal.
Das Unternehmen zeichnet sich durch langjährige Erfahrung und hohe Innovationskraft im Bereich der Industrieautomation, dem Sondermaschinen-bau sowie der Roboterintegration und Industrie 4.0 aus.
Die Produktpalette umfasst Prüftechnik, Fördertechnik, Sondermaschinen für die industrielle Serienfertigung und kompakte Robotertechnik sowie Sicherheitskonzepte.

Umsatz- und Ertragslage:

Im Sondermaschinenbau herrscht eine gute Umsatz- und Ertragsentwicklung. Das Branchensegment entwickelt sich stärker als die gesamte Volkswirtschaft.

Immobilie:

Die Immobilie ist neuwertig und sehr ansprechend. Der Angebotspreis als separater Deal beträgt 1,3 Mio. €.

Idealer Erwerber zur Unternehmensnachfolge:

Ein idealer Käufer ist ein Unternehmen aus der Branche, das eine strategische Erweiterung in seinem Geschäftsumfeld sucht oder In-Sourcing für den Eigenbedarf betreiben möchte. Gleichfalls geeignet ist der Betrieb für ambitionierte Privatpersonen.
Ein ausführliches Unternehmensexposé mit den geschäftsüblichen Unternehmensdaten wurde erstellt und kann dem Interessenten nach Unterschrift eines Vertraulichkeits- und Vermittlungsabkommens zur Verfügung gestellt werden. Klaus Kunz (con|cess M+A) begleitet den Unternehmensverkauf im Rahmen einer Unternehmenstransaktion in allen Prozessschritten, die für die Unternehmensdarstellung und -prüfung sowie die kaufvertraglichen Regelungen eines Unternehmensverkaufes erforderlich sind.

Urteilsbesprechung zum Urteil des BGH vom 8. Januar 2019 – II ZR 364/18

§179a AktG analog

In seinem Vortrag vom 25. April 2019 stellte Florian B. Suchan das Urteil des Bundesgerichtshof vom 8. Januar 2019 (Az. II ZR 364/18) vor und wies auf die praktischen Konsequenzen hin, die die Rechtsprechung für mittelständige Unternehmen mit sich bringt.  Freundlicherweise stellt Florian B. Suchan seine Folien hier zur Verfügung.

 

Legalese and Disclaimer – Rechtliches

Sie haben sich eine Präsentation von Herrn Florian B. Suchan angesehen. Die Inhalte sind stark verkürzt und werden durch den mündlichen Vortrag ergänzt. Keinesfalls ersetzen sie eine Rechts- oder Steuerberatung. Diese Präsentation sollte deshalb auch unter keinen Umständen als Rechts- / Steuerberatung oder als Rechtsauffassung ausgelegt werden. Der Inhalt ist als allgemeine Informationen gedacht. Für spezielle Rechtsfragen sollten Sie den Referenten kontaktieren.