Tag Archives: Unternehmensnachfolge

Steuertipp: Einzahlung in die Kapitalrücklage als nachträgliche Anschaffungskosten auf die Beteiligung

Wussten Sie schon?

Wenn ein bürgender Gesellschafter eine Einzahlung in die Kapitalrücklage der Gesellschaft tätigt, um seine Inanspruchnahme als Bürge zu vermeiden, führt dies zu nachträglichen Anschaffungskosten auf seine Beteiligung (vgl. BFH-Urteil vom 20.7.2018, Az. IX R 5/15). Dadurch vermindert sich ein Veräußerungs- oder Auflösungsgewinn bzw. erhöht sich ein entsprechender Verlust. Für die steuerrechtliche Anerkennung kann es also unerheblich sein, dass die der Kapitalrücklage zugeführten Mittel mitunter auch dafür genutzt werden, betriebliche Verbindlichkeiten abzulösen.

Erneuter Lehrauftrag für Frank Scholz

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RheinFolge e.V. freut sich, dass die Cologne Business School unserem Mitglied Frank Scholz erneut einen Lehrauftrag für den Sommer 2019 erteilt hat. Frank Scholz wird angehende Masterstudenten im internationalen Kurs „Management & Cost Accounting“ unterrichten.

Die Cologne Business School (CBS) zählt zu den besten privaten Fachhochschulen in Deutschland und wird regelmäßig für ihre hervorragende Lehre ausgezeichnet. Sie bietet englisch- und deutschsprachige betriebswirtschaftliche Studiengänge mit den Abschlüssen Bachelor und Master of Arts an.

Lars Ahlbory im Interview zum Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerfreibetrag

Jedes Jahr erben und schenken die Deutschen Milliarden. Im Jahr 2016 wurden in Deutschland rund 109 Milliarden Euro vererbt und verschenkt, teilte das Statistische Bundesamt mit. Doch müssen Erbe und Schenkung versteuert werden? Freibeträge gibt es auch hier, diese sind je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedlich hoch. Erfahren Sie in diesem Interview mit Lars Ahlbory mehr über den Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerfreibetrag.

Auszeichnung für Herrn Florian B. Suchan

RheinFolge e.V. gratuliert Florian B. Suchan für seine Auszeichnung im Rahmen des diesjährigen Soldan Moot Courts zur anwaltlichen Berufspraxis in Hannover. Mit seinem Klägerschriftsatz erreichte Hr. Suchan den zweiten Platz und setzte sich damit gegen 27 weitere universitäre Teams durch. Herzlichen Glückwunsch für diese hervorragende schriftliche Leistung!

Veranstalter des bundesweiten Wettbewerbs waren die Hans Soldan Stiftung, die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), der Deutsche Anwaltverein (DAV) und der Deutsche Juristen-Fakultätstag unter der Organisation von Hr. Prof. Dr. Christian Wolf.

Sehen Sie dazu auch die Mitteilung der Rechtsanwaltskammer Köln im Kammer Forum 04/2018, S. 26.

Soldan Moot Court 2018