Dr. Christian Kau zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Know-how-Richtlinie

CKABisweilen schreibt das Leben die denkwürdigsten Geschichten: Im April diesen Jahres wurde ausgerechnet der Referentenentwurf des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen „geleakt“; vielleicht hatte das Bundesjustizministerium versäumt, „angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen“ im Sinne von § 2 Nr. 1 b des Referentenentwurfs zu treffen. Seit dem 18.07.2018 findet sich aber nunmehr – ganz offiziell – der Gesetzesentwurf, der im Dezember 2018 verabschiedet werden soll, auf der MinisteriumsWebseite.

Den Artikel von Dr. Christian Kau finden Sie auf den Seiten 12 ff. im Newsletter  Preu Bohlig & Partner, August 2018.