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N|A|C|H|F|O|L|G|E – ist alles!

Unternehmernachfolge als Punktlandung oder Nachfolge Wege bereiten

Viele Unternehmende tun sich nach vielen Jahrzehnten selbstbestimmtem, unternehmerischem Handeln und in einem Alter, indem Andere längst in Rente sind, schwer, ihr Lebenswerk in jüngere Hände zu übergeben. Eine durchaus risikobehaftete Gemengenlage aus Emotionen, fehlender betriebswirtschaftlicher sowie persönlicher Perspektive, nachlassender Energie und Innovationsmüdigkeit hindern die Senioren/innen daran, loszulassen und cool und sachlich die Nachfolge einzuleiten.
Die junge Unternehmergeneration wird häufig mit hohen Erwartungen konfrontiert, doch die Realität zeigt, dass Kenntnisse, Kompetenzen und ein Gespür für Unternehmertum nicht selbstverständlich gegeben sind. Während viele junge Nachfolger/innen ambitioniert und technikaffin sind, fehlt es nicht selten an praktischer Erfahrung, einem tiefgreifenden Verständnis für betriebswirtschaftliche Zusammenhänge oder der Fähigkeit, den langfristigen Erfolg eines Unternehmens nachhaltig zu sichern. Dazu kommt, dass die Bereitschaft, sich den Herausforderungen und der Verantwortung eines Unternehmens mit voller Hingabe zu stellen, in einigen Fällen begrenzt ist. Diese Unsicherheiten und Defizite können den Übergabeprozess zusätzlich erschweren und die Zweifel der scheidenden Unternehmer/innen an der Nachfolge verstärken. Hinzu kommt, dass es generell nicht leicht ist, geeignete Nachfolger/innen für den eigenen Betrieb zu finden. Oftmals mangelt es an jungen Menschen, die bereit und in der Lage sind, die Anforderungen eines traditionsreichen Unternehmens zu übernehmen und dabei sowohl die unternehmerischen Werte als auch die wirtschaftliche Stabilität zu bewahren.

Wie mächtig ist das Nachfolgethema bei mittelständischen Unternehmen in Deutschland?

Das Nachfolge-Monitoring der KfW 2024 1), vom Januar 2025 zeigt, dass der ohnehin bestehende Engpass bei Unternehmensnachfolgen sich weiter verschärft. Neben dem längeren Verbleib der Inhabenden in den mittelständischen Unternehmen und dem damit einhergehenden Steigen des Durchschnittsalters, ist eine weitere Hauptursache einer fehlenden Nachfolge ist einen geeigneten und passenden Menschen aus der Gründer- oder Nachfolgergeneration zu finden. Die Auswirkungen sind, dass viele Unternehmende sich für die Stillegung der Betriebe entscheiden; insgesamt ziehen 231.000 Unternehmen bis Ende des Jahres 2025 eine Stilllegung in Betracht. Dem gegenüber stehen rund 215.000 Unternehmen mit kurzfristigen Nachfolgelösungen bis Ende 2025 – deren Inhabende im Mittel über 65 Jahre alt sind.

1) KfW Research: Nachfolge-Monitoring Mittelstand 2024: „Jedes vierte Unternehmen denkt über Geschäftsaufgabe nach – Alter ist Hauptgrund“ vom 10. Januar 2025.

Nachfolge ist eine strategische Unternehmensentscheidung

Die Wahrheit ist: Nachfolge braucht mehr als Zeit. Es ist ein umfangreicher Prozess, der komplex ist, (starke) Emotionen hervorrufen und Generationenkonflikte auslösen kann. Es gibt keinen vergleichbaren betrieblichen Prozess, in den so viele Interessengruppen involviert sind: Abgebende sowie übernehmende Unternehmende, Mitarbeitende, Familienmitglieder, Kunden, Lieferanten, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und sogar das Finanzamt nehmen Einfluss.
Der Generationenwechsel in einem Unternehmen ist keine Einbahnstraße, sondern eine gemeinsame Chance, die Vergangenheit wertzuschätzen und die Zukunft zu gestalten. Für die ältere Generation liegt der Schlüssel in der Bereitschaft, Vertrauen zu schenken, Wissen weiterzugeben und loszulassen. Für die junge Generation besteht die Herausforderung darin, offen für Lernen zu sein, Verantwortung zu übernehmen und innovative Ideen mit Respekt vor dem Bestehenden zu verbinden. Wenn beide Seiten aufeinander zugehen, Geduld zeigen und die Übergabe als partnerschaftlichen Prozess begreifen, kann ein nachhaltiger und erfolgreicher Übergang gelingen.

Fazit

Die Regelung einer Unternehmernachfolge nimmt einen ähnlich spannenden Raum ein wie die (ursprüngliche) Gründung der Firma. Es ist essentiell, sowohl Brücken zwischen den Generationen als auch ein unternehmerisches Verständnis für die nächste Generation zu antizipieren, zu entwickeln und umzusetzen. Gepaart mit einer positiven Haltung beider Interessengruppen diesen schwierigen Prozess mit talentierten, engagierten Nachfolgebegleiter/innen zu gehen, damit Ende und Neuanfang erfolgreich geplant und vollzogen werden kann. Darüber hinaus haben beide Parteien die unternehmerische Fürsorgepflicht sicherzustellen, damit eine Chance des Arbeitsplatzerhalts im übergebenden Betrieb besteht.

Autoren

Bernd Friedrich [Unternehmer | Nachfolgebegleiter | Netzwerker]

Laura Foddis [Familienunternehmerin | Nachfolgebegleiter | Zertifizierte Business Coach]
Laura Foddis ist Betriebswirtin, zertifizierte Professional Coach (DBVC, IOBC) und Mitglied einer Unternehmerfamilie. Sie blickt auf 13+ Jahre Erfahrung im Mittelstand, Start-Up Umfeld und Purpose Unternehmen in verschiedenen Branchen zurück.
Laura hat innerhalb von Großprojekten abteilungsübergreifend durch weitreichende Veränderungsprozesse begleitet, sowie Teams und Abteilungen aufgebaut.
Sie ist Inhaberin von ,nächstes kapitel‘ Berlin und widmet sich als Expertin für Familienunternehmen der generationsübergreifenden Kommunikation und Ausgestaltung von Nachfolgeprozessen.

Nachfolge als Chance: Tradition bewahren, Innovation fördern, Zukunft gestalten

Stellen Sie sich vor, Sie stehen kurz davor, Ihr Lebenswerk in neue Hände zu übergeben. Wie fühlt es sich an, den Staffelstab weiterzureichen und gleichzeitig sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen nicht nur Bestand hat, sondern floriert? Die Unternehmensnachfolge ist ein entscheidender Moment, der sowohl Herausforderungen als auch enorme Chancen bietet.

Symbolische Darstellung einer Unternehmensnachfolge: Ein älterer Unternehmer übergibt einen Staffelstab an eine jüngere Person, als Zeichen für Tradition und Innovation.

Die Unternehmensnachfolge als zentrale Herausforderung

Die Übergabe eines Unternehmens ist mehr als ein formaler Akt. Sie betrifft die Identität des Unternehmens, seine Kultur und seine Position am Markt.

Spezifische Herausforderungen bei der Nachfolge

  • Wissensverlust vermeiden: Der Abgang von Schlüsselpersonen kann wertvolles Wissen kosten.
  • Kundenvertrauen erhalten: Unsicherheit durch schlecht kommunizierte Änderungen vermeiden.
  • Motivation der Mitarbeitenden sicherstellen: Veränderungen können Ängste auslösen; die Belegschaft muss aktiv eingebunden werden.

Weitere Einblicke in das Thema finden Sie in der Artikelserie zum Generationswechsel.

1. Analyse des bestehenden Geschäftsmodells

Ein zentraler Schritt ist die gründliche Analyse des aktuellen Geschäftsmodell Designs. Dies ermöglicht es, sowohl Stärken und Schwächen als auch externe Chancen und Bedrohungen zu identifizieren.

Warum ist die Geschäftsmodellanalyse wichtig?

  • Anpassung an Marktveränderungen: Märkte und Technologien entwickeln sich rasant.
  • Identifikation von Risiken: Erkennen Sie Bedrohungen durch neue Technologien oder Wettbewerber.
  • Entdeckung von Potenzialen: Nutzen Sie Chancen für Innovation und Wachstum.

Einbindung der jungen Generation

Die Nachfolgenden bringen oft frische Perspektiven und aktuelles Wissen mit. Ihre Einbindung in die Analyse fördert ein gemeinsames Verständnis und erleichtert den Übergang.
Detaillierte Informationen hierzu bietet die Podcastserie „Business Model Hacking“ bei Innovate+Upgrade https://oberwasser-consulting.de/tag/business-model-hacking/

2. Wissenssicherung und -transfer

Der Erfolg der Nachfolge hängt maßgeblich davon ab, wie effektiv das Wissen der erfahrenen Generation an die Nachfolgenden übertragen wird.

Schritt 1: Kernwissen identifizieren

Leitfragen stellen:

  • Welche Prozesse sind essenziell?
  • Wer sind die Schlüsselpersonen?
  • Geschäftsmodell prüfen:
  • Wie beeinflussen neue Technologien das bestehende Modell?
  • Wo liegen Stärken und Schwächen im aktuellen Ansatz?

Schritt 2: Wissen sichern und übertragen

Dokumentation wichtiger Prozesse:

  1. Erfassen Sie Abläufe und Erfahrungen schriftlich.
  2. Mentoring und Zusammenarbeit: Erfahrene Mitarbeitende arbeiten eng mit Nachfolgenden zusammen.

Abgleich mit der Geschäftsmodell-Analyse:

  1. Identifizieren Sie Bereiche, in denen Technologien das Geschäftsmodell gefährden könnten.
  2. Chancen durch Innovation: Finden Sie Möglichkeiten, wie Technologien das Geschäftsmodell verbessern oder erweitern können.

Schritt 3: Vorbereitung auf zukünftige Herausforderungen

  • Workshops und Schulungen: Gemeinsame Veranstaltungen zu aktuellen Trends und Technologien.
  • Strategische Planung: Entwicklung eines Fahrplans für die Integration von Innovationen.

Ausführliche Anleitungen zur Wissenssicherung finden Sie in unserem Artikel „Generationswechsel – Wissenssicherung.“

Illustration disruptiver Technologien wie Künstliche Intelligenz, Blockchain, Cloud Computing, Greentech und Internet of Things, die Chancen und Herausforderungen für Geschäftsmodelle darstellen.

3. Disruptive Technologien: Bedrohung oder Chance?

Technologische Entwicklungen können bestehende Geschäftsmodelle bedrohen, bieten aber auch enorme Chancen für diejenigen, die sie zu nutzen wissen.

Relevante Technologien im Überblick

  • Künstliche Intelligenz (KI): Automatisierung von Prozessen, personalisierte Kundenansprache.
  • Bitcoin und Blockchain: Effiziente Zahlungsprozesse, erhöhte Transparenz, Möglichkeiten zur CO₂-Reduktion.
  • Cloud Computing: Flexibilität und Skalierbarkeit in der IT-Infrastruktur.
  • 3D-Druck: Schnelle Prototypenentwicklung, individualisierte Produktion.
  • Greentech: Nachhaltige Technologien für Energieeffizienz und Umweltschutz.
  • Internet of Things (IoT): Vernetzung von Geräten, um Prozesse zu optimieren und neue Geschäftsmodelle zu ermöglichen.

Auswirkungen auf das Geschäftsmodell

Bedrohungen:

  • Marktanteilverlust: Neue Technologien können zu neuen Wettbewerbern und komplett neuen Märkten führen.
  • Überalterte Prozesse: Veraltete Technologien können ineffizient und kostspielig sein.

Chancen:

  • Innovationsführerschaft: Frühzeitige Adoption kann Wettbewerbsvorteile schaffen.
  • Kosteneinsparungen: Effizientere Prozesse und Ressourcennutzung.
  • Strategien zur Nutzung der Chancen
  • Pilotprojekte starten: Testen Sie neue Technologien in kleinem Rahmen.
  • Partnerschaften eingehen: Zusammenarbeit mit Start-ups oder Technologieanbietenden.
  • Weiterbildung fördern: Investieren Sie in das Know-how Ihrer Mitarbeitenden.

Ein Praxisbeispiel dazu, wie ein Mittelständischer Familienunternehmer zu einer Bitcoinstrategie kam gibt es in dieser Podcastepisode zu hören: https://utxo.solutions/blog/bitcoin-strategie-im-mittelstand

Kundenbindung und Mitarbeitendenintegration

Der Erfolg der Nachfolge hängt auch von der Zufriedenheit der Kundschaft und der Mitarbeitenden ab.

Kundenbindung stärken

  • Transparente Kommunikation: Informieren Sie Ihre Kundschaft über die Nachfolge und zukünftige Pläne.
  • Angebotserweiterung: Nutzen Sie Technologien wie KI, um personalisierte Dienstleistungen anzubieten.
  • Nachhaltigkeit betonen: Greentech und CO₂-Reduktion können das Image verbessern.

Mitarbeitende einbinden

  • Offener Dialog: Binden Sie Mitarbeitende in Entscheidungen ein.
  • Schulungen anbieten: Bereiten Sie das Team auf neue Technologien und Prozesse vor.
  • Wertschätzung zeigen: Anerkennen Sie die Leistungen und fördern Sie die Motivation.

Ihre Ansprechperson bei uns: Peter Rochel

Für eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge mit Fokus auf Innovation und Kundenorientierung steht Ihnen Peter Rochel zur Seite.

  • Geschäftsführender Gesellschafter der UTXO Solutions GmbH: Spezialisiert auf Kundenforschung und die Integration von Disruptiven-Technologien im Mittelstand.
  • Inhaber von Oberwasser Consulting: Experte für Unternehmensentwicklung und Nachfolgeprozesse.
  • Autor des JTBD Innovation Frameworks: Ein wirkmächtiges System für qualitative Marktforschung und kundenorientierte Innovation.
  • Gründungsmitglied des Bitcoin Bundesverbands e.V.: Engagiert sich aktiv für die Förderung und Aufklärung rund um Bitcoin in Deutschland.
  • Mitglied von RheinFolge e.V.: Teil eines starken Netzwerks für Unternehmerinnen, Unternehmer und Nachfolgende.

Unterstützung durch RheinFolge e.V.

Profitieren Sie von individuellen Beratungen, Workshops und einem starken Netzwerk durch RheinFolge e.V., um die Herausforderungen der Nachfolge aktiv anzugehen.

Fazit

Die Unternehmensnachfolge ist mehr als ein Generationswechsel – sie ist eine einzigartige Chance, Tradition zu bewahren und gleichzeitig die Zukunft zu gestalten. Durch eine gründliche Analyse des Geschäftsmodells, effektive Wissenssicherung und die strategische Integration disruptiver Technologien können Sie Ihr Unternehmen nachhaltig stärken.
Handeln Sie jetzt und nutzen Sie die Möglichkeiten, die sich Ihnen bieten. Kontaktieren Sie Peter Rochel, um die nächsten Schritte zu planen und Ihr Unternehmen zukunftsfähig aufzustellen.

Nachfolge-Herausforderungen zwischen den Formalitäten

von Annegret Garschagen, August 2024

Alex ist seit Jahren darauf vorbereitet das Unternehmen seines Vaters zu übernehmen. Es gibt Pläne sowie Übergangsfristen und rechtlich ist im Prinzip alles geregelt. Es herrscht eine scheinbar große Einigkeit, wie das ganze ablaufen soll. Doch je mehr es auf die finale Übergabe und damit den Rückzug des Vorgängers, seinem Vater, zugeht, desto öfter kommt leise Sand ins Getriebe. Irritationen werden häufiger, Absprachen scheinbar nicht eingehalten, der geplante Rückzug aus dem operativen Kundengeschäft wird immer wieder verschoben. Klar, dafür gibt es immer einen scheinbar plausiblen Grund – aber de facto spürt Alex, dass da was nicht stimmt und leidet unter dem Verdacht, sein Vater traue ihm die Sache doch nicht so recht zu.

Leider ist das keine weit hergeholte Konstruktion, sondern etwas, das wir vom RheinFolge e.V. bei der Begleitung von Unternehmen in der Übergangs-Phase desöfteren erleben. Schwierig ist eine solche Dynamik leider direkt in mehrfacher Hinsicht:

==> Es belastet die familiäre Vertrauens-Beziehung nachhaltig – das gilt natürlich auch für außerfamiliäre Nachfolgebeziehungen.
==> Die Irritationen schwingen im ganzen System Unternehmen mit – die Mitarbeiter:innen und Geschäftspartner:innen bekommen das mit. Es können ungünstige Koalitionen entstehen, die sich negativ auf die Unternehmensentwicklung und das Image auswirken.
==> Energie und Zeit, die für Innovation, Digitalisierung und zukunftsfähigen Ausbau der Geschäftsfelder benötigt wird, wird durch die Konflikte aufgezehrt, auch wenn sie nur subtil ablaufen. Stillstand – ja, sogar Rückschritt – kann die Folge sein.

Um diese Dynamik von vornherein auszubremsen, möchte ich Ihnen heute 3 simple Empfehlungen geben, die -beherzt und richtig umgesetzt- direkt Abhilfe verschaffen.

Operatives Time-Out
Führen Sie einmal im Monat ein Meeting ein, in dem es nur um das Voranschreiten des Prozesses, Strategisches und die gegenseitigen Erwartungen geht– nicht um Entscheidungen auf der Ebene des operativen Tagesgeschäftes. Schaffen sie dafür ein Setting, das Diskretion und eine vertrauensvolle Atmosphäre ermöglicht.

Folgende Fragen können dabei ein hilfreicher Leitfaden sein:

==> Wie geht es mir mit unserem geplanten Prozess?
==> Welche Wünsche habe ich an Dich?
==> Wo brauche ich Unterstützung?
==> Wo möchte ich mehr Einfluss/Gestaltungsfreiheit?
==> Was fällt mir schwer? (z.B. was fällt mir schwer loszulassen? Oder: welcher Verantwortungsbereich fällt mir noch schwer und was hilft mir, darin sicherer zu werden?)
==> Was entscheiden wir aufgrund des gegenseitig Gehörten miteinander? Ökocheck: tragen wir die Entscheidung wirklich mit? Wenn wir innerlich schwanken: welche Vorbehalte haben wir?

Rückzug
Planen Sie als Vorgänger Ihren Rückzug realistisch und überlegen Sie sich, was Ihnen hilft, loslassen zu können. Dazu gehört auch, sich rechtzeitig zu überlegen, was Sie sich für Ihre Verabschiedung wünschen. Verabschiedungen gibt es viele: von Kunden und langjährigen Geschäftspartnern (zumindest in der Rolle als geschäftsführender Inhaber), von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Vielleicht möchten Sie ja sogar zusätzlich in einer eher privaten Runde von Familie, Freunden und Weggefährten auf das Geleistete anstoßen und das Kapitel würdig schließen. Alles, was Ihnen hilft, bewusst auszusteigen und Ihren Anteil am Unternehmen zu würdigen, unterstützt einen „echten Ausstieg“ aus der alten Rolle. Und ja, es gibt auch den „unechten Rückzug“ – den haben Sie z.B., wenn Sie noch lange als Berater im Hintergrund agieren (so das definierte Rollenprofil) und dennoch regelmäßig in operative Geschäftsentscheidungen eingreifen. Machen Sie sich klar, dass damit auch immer eine Grenzüberschreitung gegenüber der aktuellen Nachfolge einhergeht.

Vision und Zukunftsszenarios:
Erlauben Sie sich als Nachfolger eigene Ideen und Visionen bewusst zu entwickeln. Nicht nur punktuell, sondern als umfassendes Zukunftsszenario für die Unternehmensentwicklung. Was wie eine Bagatelle und nach „Kernaufgabe Unternehmertum“ klingt, ist tatsächlich nicht immer selbstverständlich. Das hat meiner Erfahrung nach sehr unterschiedliche Gründe. Hilfreich ist es hier auch eine „Taskforce“ aus allen Perspektiven des Unternehmens um sich zu scharen, um auch das Wissen des Systems ausreichend zu berücksichtigen und zu würdigen. Gleichzeitig fördert das Eingebundensein die Akzeptanz für Veränderungsvorhaben. Geben Sie gleichzeitig aber auch der Frage „Was möchte ich bewahren?“ ausreichend Raum und kommunizieren auch das auf angebrachte Weise im Unternehmen. Bei all diesen Überlegungen kann -teilweise sollte- auch der Vorgänger mit seinen Erfahrungen, seinem Know-How und seinen Ideen noch mit eingebunden sein. Inwiefern, ist sicherlich eine Entscheidung, die im Einzelfall unterschiedlich zu bewerten ist.

Grundsätzlich kommt es bei der Kommunikation von Veränderungsvorhaben auf Fingerspitzengefühl, den richtigen Zeitpunkt und auch eine kluge Reihenfolge an. Nicht selten kommt es vor lauter schwungvoller ad-hoc-Veränderung zu Irritationen im System, die unnötig sind. Entweder weil noch kein Verständnis und damit auch keine Akzeptanz im Unternehmen existiert oder weil die Belegschaft das Gefühl vermittelt bekommt, alles, was sie bisher gemacht haben, sei jetzt „unnütz“. Innovation, neue Geschäftsfelder, Digitalisierung: Ja, unbedingt! Nur bitte in einer Dosis, in der ein gesunder Wandel erfolgen kann.

Zur Autorin: Annegret Garschagen begleitet als Coach und Organisationsentwicklerin Unternehmer:innen und Unternehmerteams in der Nachfolge. Mit ihrem psychologischen und betriebswirtschaftlichen backround begleitet sie die komplexen Situationen als Sparring über einen längeren Zeitraum hinweg.

Ein Überblick über die Unternehmensbewertung

Im Rahmen der Unternehmensnachfolge stellt sich stets die Frage: Wie viel ist das Unternehmen wert? Wir erklären die Grundzüge der gängigen Methoden, mit denen sich der Unternehmenswert ermitteln lässt. Im Fokus steht dabei allein die Wertermittlung zu marktwirtschaftlichen Zwecken. Die Bewertung im steuerlichen Zusammenhang folgt strengeren juristischen Vorgaben, die hier keine Berücksichtigung finden.

Warum Unternehmensbewertung kompliziert ist

Soll ein Gegenstand verkauft werden, muss ein Preis her. Auf welche Summe die Vertragsparteien sich einigen, hängt meist von der Einschätzung des Werts der Sache ab. Diesen zu bestimmen, ist nicht leicht. Das gilt ganz besonders für den Wert von Unternehmen. Sie sind komplexe Gebilde, deren Wert sich aus einzelnen Gegenständen und künftigen Erfolgen herleiten lässt.
Die Betriebswirtschaftslehre hat in der Vergangenheit zahlreiche Verfahren entwickelt, um den Wert eines Unternehmens zu bestimmen. Allerdings führt keine dieser Methoden zum „objektiv richtigen“ Unternehmenswert. Die wissenschaftliche Auseinandersetzung hat vielmehr gezeigt, dass es diesen nicht gibt. Wert hat stets (auch) subjektive Komponenten. Insofern ist der Unternehmenswert abhängig vom Verfahren, das zur Anwendung kommt, und den subjektiven Einschätzungen des Bewerters.
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) empfiehlt in seinen Grundsätzen zur Durchführung von Unternehmensbewertungen (IDW S1) das sog. Ertragswertverfahren oder die Discounted-Cash-Flow-Methode. Daher beschränkt sich unser Beitrag auf diese Methoden.

Das Ertragswertverfahren

Dem Ertragswertverfahren liegt folgender Gedanke zugrunde: Der Käufer eines Unternehmens macht die Höhe seiner Investition davon abhängig, welche Gewinne er mit dem Unternehmen künftig erzielen wird. Dafür ist weniger von Bedeutung, aus welchen Gegenständen (Maschinen, Gebäuden etc.) sich das Unternehmen zusammensetzt; vielmehr kommt es darauf an, wann so viele Gewinne erwirtschaftet wurden, dass seine Investition sich ausgezahlt hat.
Vereinfacht gesagt, bestimmt sich der Unternehmenswert deshalb nach dem Wert, den die künftigen Gewinne heute haben. Man geht grob wie folgt vor:
    1. Es werdendie künftig zu erwartenden Gewinne der kommenden Jahre ermittelt. Als Ausgangspunktstützt man sich zu diesem Zweck auf das durchschnittliche Betriebsergebnis der letzten drei bis fünf Geschäftsjahre. Zuvor werden die jeweiligen Betriebsergebnisse um außergewöhnliche Effekte bereinigt.
    2. Anschließend ist der sog. Kapitalisierungszinsfuß zu bestimmen. Dieser bildet das Risiko für den Investor ab und diskontiert die künftigen Erträge. Er setzt sich zusammen aus dem Zins einer risikoarmen Anlage (Referenzgröße sind meist langfristige Bundesanleihen) und dem unternehmensindividuellen Risikoaufschlag. Je nach Größe und Risikoveranlagung eines Unternehmens sind hier Werte von 2% bis 20% denkbar.
    3. Im dritten Schritt wird der zu erwartende jährliche Ertrag durch den Kapitalisierungszinsfuß dividiert.
Das Ergebnis entspricht dem Barwert der zukünftigen Erträge.
Vorteil dieser Methode ist die leichte Handhabung. Allerdings sind die Ergebnisse nur bedingt aussagekräftig: Zum einen lässt sich aus den Betriebsergebnissen der Vorjahre nur sehr eingeschränkt auf die künftigen Ergebnisse schließen. Zum anderen hängt die Wahl des Kapitalisierungszinsfußes stark von subjektiven Erwägungen ab.

Die Discounted-Cash-Flow-Methode

Die in den USA entwickelte Discounted-Cash-Flow-Methode ist mittlerweile auch in Europa etabliert. Sie stellt in erster Linie auf die Entwicklung der frei verfügbaren Zahlungsmittel ab – und nicht auf Gewinngrößen wie das Ertragswertverfahren. Der Unternehmenswert richtet sich also danach, wie viel Liquidität dem Unternehmen zur Verfügung steht, die letztlich ausgeschüttet werden kann.
Man geht – stark vereinfacht – wie folgt vor:
    • Zunächst ist der Free Cash Flow der nächsten fünf bis zehn Jahre zu ermitteln. Diese Größe gibt wieder, welche Zahlungsmittel dem Unternehmen in der jeweiligen Periode zufließen. Ausgangspunkt für die Berechnung ist das EBIT (Ergebnis vor Steuern und Zinsen) des Unternehmens. Von diesem werden zunächst die Unternehmenssteuern abgezogen. Anschließend werden zahlungsunwirksame Erfolgsbeiträge herausgerechnet. Dies sind insbesondere Abschreibungen bzw. Zuschreibungen sowie die Bildung bzw. Auflösung von langfristigen Rückstellungen. So ergibt sich der Brutto Cash Flow, der zwar die zugeflossenen Zahlungsmittel wiedergibt, allerdings noch nicht den Abfluss für Anlageinvestitionen und Erhöhungen/Minderung des Working Capitals, u.a. des Lagerbestands,berücksichtigt. Diese Beträge sind im nächsten Schritt abzuziehen. Daraus folgt der Free Cash Flow, also der Betrag, den das Unternehmen aus eigener Kraft an die Kapitalgeber auszahlen könnte.
    • Wie erwähnt, reicht der Planungshorizont meist nicht weiter als fünf Jahre. Das Unternehmen wird aber auch nach diesem Zeitraum existieren und voraussichtlich Gewinne erwirtschaften. Um dies in die Wertermittlung einzupreisen, wird unterstellt, dass der letzte Free Cash Flow des letzten Planjahres sich in sämtlichen Folgejahren fortsetzt. So wird der Wert einer ewigen Rente bis zu 30 Jahen ermittelt, der in den Unternehmenswert einfließt. In diesem Zusammenhang lässt sich auch eine Wachstumsrate und ein Insolvenzrisiko berücksichtigen.
    • Der Free Cash Flow des Planungszeitraums sowie der Wert der ewigen Rente sind abzuzinsen. Um den Kalkulationszinsfuß zu errechnen, wird meist auf die durchschnittlichen Kapitalkosten des Unternehmens abgestellt (WACC – Weighted Average Cost of Capital). Maßgeblich sind also die Verzinsungserwartungen der Fremdkapitalgeber und die Ausschüttungserwartungen der Eigenkapitalgeber. Letztere werden rechnerisch erneut mit einem Zinssatz berücksichtigt, der sich aus der Addition einer risikofreien Alternativanlage und einem unternehmensspezifischen Risikoaufschlag ergibt. Bei den Fremdkapitalkosten ist zu berücksichtigen, dass sich diese steuermindernd auswirken.
    • Anschließend sind noch die zinstragenden Verbindlichkeiten des Unternehmens in Abzug zu bringen.
Nachteil dieser Methode ist erneut, dass die Ermittlung des richtigen Zinsfußes und die Gewinnplanung von subjektiven Erwägungen abhängt. Der Vorteil gegenüber dem Ertragswertverfahren liegt darin, dass auf  verfügbare Zahlungsmittel abgestellt wird – und nicht allein auf die erzielbaren Ertragsgrößen.
Sofern Sie Fragen zur Unternehmensbewertung haben, hilft Ihnen Klaus Kunz gerne weiter. Herr Kunz ist M&-A – Berater und Partner der con|cess M&A – Partner GmbH. Darüber hinaus ist er geprüfter Unternehmensbewerter nach dem Standard der IACVA (International Association of Consultants, Valuators und Analysts).

Markenschutz – Vorteile erkennen und gewinnbringend nutzen

Menschen assoziieren. Machen sie gute Erfahrungen mit einem Produkt oder einer Dienstleistung, bleibt dies in Erinnerung. Mit einer Marke nutzen Sie diesen Effekt für sich aus. Eine Unternehmensnachfolge ist ein guter Zeitpunkt, um über Ihren Markenschutz nachzudenken. Wir erklären, wie Sie vorgehen:
  1. Was zeichnet eine Marke aus?
  2. Wie wird eine Marke übertragen?
  3. Welche Vorteile bringt eine Marke im Rahmen der Nachfolge?
    a) Vorteile für den Verkäufer eines Unternehmens
    b) Vorteile für den Erwerber eines Unternehmens
  4. Wie erlangt man Markenschutz?
  5. Welche Möglichkeiten bestehen bei einer Markenrechtsverletzung?
  6. Fazit

1. Was zeichnet eine Marke aus?

Eine Marke ist ein Kennzeichen, das Produkte und Dienstleistungen einem bestimmten Unternehmen zuordnet und von denen eines anderen Unternehmens unterscheidet. Mit Markeneintragung entsteht das „Recht am Kennzeichen“. Es befugt allein den Inhaber, die Marke zu benutzen, andere von deren Nutzung auszuschließen oder Dritte mittels Lizenz zur Benutzung der Marke zu berechtigen. Schutzfähig sind:
      • Wörter, Namen, Slogans, Buchstaben, Zahlen (Wortmarke, z.B. „BMW“, „Persil“) und Abbildungen (Bildmarke, z.B. Logos) sowie eine Kombination von beiden (Wort-Bildmarke)
      • Farben und Farbzusammenstellungen (Farbmarke, z.B. Milka-Lila)
      • Klänge (Hörmarke, z.B. Jingle)
      • Positionen (Positionsmarke, z.B. Knopf im Ohr bei Steiff-Tieren)
      • 3D-Gestaltungen (Formmarke, z.B. Cola-Flasche)
Neben der Sicherung des alleinigen Nutzungsrechts hat die Marke weitere Funktionen:
      • Die Marke ist einem bestimmten Inhaber zugeordnet und gibt damit beispielsweise an, von welchem Unternehmen ein Produkt oder eine Dienstleistung stammt (Herkunftsfunktion).
      • Die Marke ist ein Kommunikationsmittel. Der Anbieter kann durch sie Informationen zum Produkt oder der Dienstleistung sowie Werbebotschaften transportieren (Kommunikations- und Werbefunktion).
      • Der Anbieter kann die Marke mit einem Qualitätsversprechen ausfüllen (Qualitätsfunktion).
      • Die Investition in eine Marke lohnt, denn mit einer gut eingeführten Marke können Sie sich von Wettbewerbern absetzen (Investitionsfunktion).

2. Wie wird eine Marke übertragen?

Markenrechte sind Wirtschaftsgüter und können ähnlich wie das Eigentum an einer Sache vertraglich oder kraft Gesetzes übertragen werden (§ 27 MarkenG). Ein Blick in das Markenregister gibt nicht automatisch Aufschluss über den richtigen Inhaber oder das Bestehen einer Marke. Der Weiterverkauf einer Marke ist nicht eintragungspflichtig und eine löschungsreife Marke wird nicht automatisch aus dem Register gestrichen. Sie sollten daher Einsicht in bisherige Lizenz- und Kaufverträge des in Frage stehenden Unternehmens nehmen, wenn eine Unternehmensnachfolge im Raum steht. Das Unternehmen und eingetragene Marken sind zudem nicht miteinander verschmolzen, sondern können getrennt voneinander übertragen werden. Ein automatischer Übergang ist nicht gegeben. Es gehen daher grundsätzlich nur die Markenrechte mit über, die auch Gegenstand des Unternehmenskaufvertrages sind.

3. Welche Vorteile bringt eine Marke im Rahmen der Nachfolge?

Bei der Unternehmensnachfolge kann ein guter Ruf fortgeführt oder ein Unternehmens- und Imagewandel angestrebt werden. Die Marke kann Ihnen dabei helfen, Ihr Unternehmensziel gewinnbringend durchzusetzen, neue Abnehmer zu akquirieren oder alte weiterhin zu binden und das Vertrauen in die neue Unternehmensführung zu stärken.

a. Vorteile für den Verkäufer eines Unternehmens

Der Unternehmenswert bestimmt sich unter anderem durch den Markenwert. Haben Sie Ihre Marke nicht geschützt, lassen Sie wirtschaftliches Potential liegen, das den Verkaufspreis weiter steigern könnte. Sie können als Markeninhaber auch Lizenzen vergeben, die den Lizenznehmer berechtigen, Ihre Marke zu nutzen (z.B. im Rahmen eines Franchisevertrages) und von Ihrem guten Image zu profitieren. Diese können Sie zeitlich, inhaltlich oder auch räumlich auf ein bestimmtes Gebiet beschränken. Weiterhin können Sie eine Markenlizenz auf bestimmte Produkte beschränken, z.B. um Ihr eigenes Produktportfolio zu ergänzen.
Zur Berechnung des Markenwertes wird häufig eine hypothetische Lizenzgebühr herangezogen. Je höher die Reputation der Bekanntheitsgrad einer Marke, desto höher die Lizenzgebühr, die Sie verlangen können, und damit desto höher der Markenwert.
Firmennamen sind regelmäßig bereits durch ihre bloße Benutzung als Unternehmenskennzeichen geschützt, wenn sie originäre Kennzeichnungskraft oder Verkehrsgeltung besitzen (§ 5 MarkenG). Verkehrsgeltung bedeutet, dass ein erheblicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise die Geschäftsbezeichnung kennt und als Hinweis auf das Geschäft ansieht. Ihren Firmennamen können Sie nicht zusätzlich als Marke schützen. Gerade deshalb ist der Schutz Ihrer Produkte und/oder Dienstleistungen durch eingetragene Marken so wichtig. Zum einen gibt Ihnen der Markenschutz regelmäßig einen Schutz für ganz Deutschland und nicht nur für den regionalen Bereich, zum anderen können Sie bei einem Rechtsstreit bequem auf das Markenregister verweisen und müssen nicht nachweisen, dass Verkehrsgeltung vorliegt. Gerade für letzteres sind aufwendige Umfragen notwendig, die eventuell schwer zu erbringen sind. 

b.     Vorteile für den Erwerber eines Unternehmens

Auch dem Erwerber eines Unternehmens bringt eine eingetragene Marke Vorteile. Eine etablierte Marke spart Investitionen. Sie ist sofort nutzbar und leistet gute Dienste bei der Fortführung der Geschäfte (Stichwort „Kontinuität“), aber auch beim Anbieten neuer Produkte (Stichwort „bewährte Marke“). Dies stärkt Ihre Marktposition. Umgekehrt kann Ihnen eine Erneuerung und Überarbeitung einer bestehenden Marke im Rahmen eines „Rebranding“ dabei helfen, sich neu zu positionieren, andere Märkte zu erschließen und einen Unternehmenswandel zu kommunizieren.

4. Wie erlangt man Markenschutz?

Um Markenschutz in Deutschland zu erlangen, ist in den meisten Fällen eine Anmeldung und Eintragung Ihrer Marke entweder beim Deutschen Patent- und Markenamt in München oder – für den gesamten EU-Raum – beim EUIPO in Alicante notwendig. Ihre Anmeldung muss neben den Angaben zum Anmelder die Marke exakt wiedergeben und außerdem klarstellen, für welche Klassen von Waren und/oder Dienstleistungen sie gelten soll. Nachdem Sie die Anmeldegebühr gezahlt haben, erfolgt eine Prüfung durch das Amt. Geprüft werden hierbei neben verschiedener Formalien die sogenannten absoluten Schutzhindernisse, d.h. es werden u.a. folgende Punkte geprüft:
      • Kann das beantragte Kennzeichen überhaupt als Marke geschützt werden?
      • Haben Sie alle Formalitäten der Anmeldung erfüllt?
      • Ist die Marke unterscheidbar oder wäre sie völlig austauschbar?
      • Ist die Marke nur eine Beschreibung des Produkts oder der Dienstleistung und kann daher mangels Freihaltebedürfnis nicht geschützt werden?
      • Hat die Marke irreführenden oder täuschenden Charakter?
      • Liegt ein Verstoß gegen gute Sitten oder andere Vorschriften vor?
Werden diese Hürden überwunden, wird Ihre Marke im Register eingetragen. Die Schutzdauer einer eingetragenen Marke beläuft sich zunächst auf 10 Jahre, kann aber immer wieder um weitere 10 Jahre verlängert werden. Nach der erstmaligen Eintragung Ihrer Marke im Register haben Dritte die Möglichkeit, innerhalb einer Dreimonatsfrist Widerspruch einzulegen oder auch später ein Löschungsverfahren einzuleiten, wenn eine Kollision mit ihren Markenrechten vorliegt. Es gilt der sogenannte Prioritätsgrundsatz, wonach ältere Rechte Vorrang genießen. Das Markenamt prüft nämlich nicht, ob Ihrem Kennzeichen bereits bestehende Marken entgegenstehen. Wenn es zwischen Ihrer Marke und einer bereits bestehenden, prioritätsälteren Marke zu Verwechslungen kommen kann oder der Ruf einer älteren bekannten Marke ausgenutzt oder beeinträchtigt wird, liegt ein sogenanntes relatives Schutzhindernis vor. Aus diesem Grund sollten Sie vor der Markenanmeldung eine Recherche zu bereits bestehenden Marken durchführen, die solche Kollisionen verhindert. Wenngleich Sie die Anmeldung einer Marke selbst vornehmen können, gibt es viele Fehlerquellen. Deshalb macht die Hinzuziehung eines erfahrenen Rechtsanwalts oder Patentanwalts Sinn.

5. Welche Möglichkeiten bestehen bei einer Markenverletzung?

Bei einer Markenverletzung durch Dritte haben Sie einen Anspruch auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz sowie auf den Rückruf und die Vernichtung der markenverletzenden Ware (§§ 14 ff. MarkenG). Dies gibt Ihnen die Möglichkeit, die Markenverletzung durch Dritte zu beenden, zukünftige Verletzungen zu unterbinden oder eine Schadensersatzzahlung für die vergangene Verletzung zu erhalten (z.B. eine Ersetzung Ihres entgangenen Gewinns oder eine hypothetische Lizenzgebühr).

6. Fazit

  • Eine Marke ist ein Kennzeichen, das der Identifizierung und Unterscheidung von Produkten und Dienstleistungen von Unternehmen dient. Die Markeneintragung gibt Ihnen das ausschließliche Recht zur Nutzung und wirtschaftlichen Verwertung.
  • Eine Markenübertragung erfolgt durch Vertrag oder kraft Gesetzes.
  • Als Markeninhaber können Sie den Unternehmenswert steigern und durch Lizenzvergabe Einnahmequellen schaffen. Sie können Sie von Ihren Wettbewerbern absetzen.
  • Markenschutz wird meist durch Anmeldung und Eintragung erreicht.
  • Bei einer Markenverletzung steht Ihnen als Markeninhaber u.a. ein Unterlassungs- und Schadensersatz zu.