Markenschutz – Vorteile erkennen und gewinnbringend nutzen
By Christian KauAllgemeinBonn, Düsseldorf, Essen, Firma, Firmenname, Köln, Marke, Markenschutz, Nachfolge, NRW, Unternehmensnachfolge
Menschen assoziieren. Machen sie gute Erfahrungen mit einem Produkt oder einer Dienstleistung, bleibt dies in Erinnerung. Mit einer Marke nutzen Sie diesen Effekt für sich aus. Eine Unternehmensnachfolge ist ein guter Zeitpunkt, um über Ihren Markenschutz nachzudenken. Wir erklären, wie Sie vorgehen:
Was zeichnet eine Marke aus?
Wie wird eine Marke übertragen?
Welche Vorteile bringt eine Marke im Rahmen der Nachfolge?
a) Vorteile für den Verkäufer eines Unternehmens
b) Vorteile für den Erwerber eines Unternehmens
Wie erlangt man Markenschutz?
Welche Möglichkeiten bestehen bei einer Markenrechtsverletzung?
Fazit
1. Was zeichnet eine Marke aus?
Eine Marke ist ein Kennzeichen, das Produkte und Dienstleistungen einem bestimmten Unternehmen zuordnet und von denen eines anderen Unternehmens unterscheidet. Mit Markeneintragung entsteht das „Recht am Kennzeichen“. Es befugt allein den Inhaber, die Marke zu benutzen, andere von deren Nutzung auszuschließen oder Dritte mittels Lizenz zur Benutzung der Marke zu berechtigen. Schutzfähig sind:
Wörter, Namen, Slogans, Buchstaben, Zahlen (Wortmarke, z.B. „BMW“, „Persil“) und Abbildungen (Bildmarke, z.B. Logos) sowie eine Kombination von beiden (Wort-Bildmarke)
Farben und Farbzusammenstellungen (Farbmarke, z.B. Milka-Lila)
Klänge (Hörmarke, z.B. Jingle)
Positionen (Positionsmarke, z.B. Knopf im Ohr bei Steiff-Tieren)
3D-Gestaltungen (Formmarke, z.B. Cola-Flasche)
Neben der Sicherung des alleinigen Nutzungsrechts hat die Marke weitere Funktionen:
Die Marke ist einem bestimmten Inhaber zugeordnet und gibt damit beispielsweise an, von welchem Unternehmen ein Produkt oder eine Dienstleistung stammt (Herkunftsfunktion).
Die Marke ist ein Kommunikationsmittel. Der Anbieter kann durch sie Informationen zum Produkt oder der Dienstleistung sowie Werbebotschaften transportieren (Kommunikations- und Werbefunktion).
Der Anbieter kann die Marke mit einem Qualitätsversprechen ausfüllen (Qualitätsfunktion).
Die Investition in eine Marke lohnt, denn mit einer gut eingeführten Marke können Sie sich von Wettbewerbern absetzen (Investitionsfunktion).
2. Wie wird eine Marke übertragen?
Markenrechte sind Wirtschaftsgüter und können ähnlich wie das Eigentum an einer Sache vertraglich oder kraft Gesetzes übertragen werden (§ 27 MarkenG). Ein Blick in das Markenregister gibt nicht automatisch Aufschluss über den richtigen Inhaber oder das Bestehen einer Marke. Der Weiterverkauf einer Marke ist nicht eintragungspflichtig und eine löschungsreife Marke wird nicht automatisch aus dem Register gestrichen. Sie sollten daher Einsicht in bisherige Lizenz- und Kaufverträge des in Frage stehenden Unternehmens nehmen, wenn eine Unternehmensnachfolge im Raum steht. Das Unternehmen und eingetragene Marken sind zudem nicht miteinander verschmolzen, sondern können getrennt voneinander übertragen werden. Ein automatischer Übergang ist nicht gegeben. Es gehen daher grundsätzlich nur die Markenrechte mit über, die auch Gegenstand des Unternehmenskaufvertrages sind.
3. Welche Vorteile bringt eine Marke im Rahmen der Nachfolge?
Bei der Unternehmensnachfolge kann ein guter Ruf fortgeführt oder ein Unternehmens- und Imagewandel angestrebt werden. Die Marke kann Ihnen dabei helfen, Ihr Unternehmensziel gewinnbringend durchzusetzen, neue Abnehmer zu akquirieren oder alte weiterhin zu binden und das Vertrauen in die neue Unternehmensführung zu stärken.
a. Vorteile für den Verkäufer eines Unternehmens
Der Unternehmenswert bestimmt sich unter anderem durch den Markenwert. Haben Sie Ihre Marke nicht geschützt, lassen Sie wirtschaftliches Potential liegen, das den Verkaufspreis weiter steigern könnte. Sie können als Markeninhaber auch Lizenzen vergeben, die den Lizenznehmer berechtigen, Ihre Marke zu nutzen (z.B. im Rahmen eines Franchisevertrages) und von Ihrem guten Image zu profitieren. Diese können Sie zeitlich, inhaltlich oder auch räumlich auf ein bestimmtes Gebiet beschränken. Weiterhin können Sie eine Markenlizenz auf bestimmte Produkte beschränken, z.B. um Ihr eigenes Produktportfolio zu ergänzen.
Zur Berechnung des Markenwertes wird häufig eine hypothetische Lizenzgebühr herangezogen. Je höher die Reputation der Bekanntheitsgrad einer Marke, desto höher die Lizenzgebühr, die Sie verlangen können, und damit desto höher der Markenwert.
Firmennamen sind regelmäßig bereits durch ihre bloße Benutzung als Unternehmenskennzeichen geschützt, wenn sie originäre Kennzeichnungskraft oder Verkehrsgeltung besitzen (§ 5 MarkenG). Verkehrsgeltung bedeutet, dass ein erheblicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise die Geschäftsbezeichnung kennt und als Hinweis auf das Geschäft ansieht. Ihren Firmennamen können Sie nicht zusätzlich als Marke schützen. Gerade deshalb ist der Schutz Ihrer Produkte und/oder Dienstleistungen durch eingetragene Marken so wichtig. Zum einen gibt Ihnen der Markenschutz regelmäßig einen Schutz für ganz Deutschland und nicht nur für den regionalen Bereich, zum anderen können Sie bei einem Rechtsstreit bequem auf das Markenregister verweisen und müssen nicht nachweisen, dass Verkehrsgeltung vorliegt. Gerade für letzteres sind aufwendige Umfragen notwendig, die eventuell schwer zu erbringen sind.
b. Vorteile für den Erwerber eines Unternehmens
Auch dem Erwerber eines Unternehmens bringt eine eingetragene Marke Vorteile. Eine etablierte Marke spart Investitionen. Sie ist sofort nutzbar und leistet gute Dienste bei der Fortführung der Geschäfte (Stichwort „Kontinuität“), aber auch beim Anbieten neuer Produkte (Stichwort „bewährte Marke“). Dies stärkt Ihre Marktposition. Umgekehrt kann Ihnen eine Erneuerung und Überarbeitung einer bestehenden Marke im Rahmen eines „Rebranding“ dabei helfen, sich neu zu positionieren, andere Märkte zu erschließen und einen Unternehmenswandel zu kommunizieren.
4. Wie erlangt man Markenschutz?
Um Markenschutz in Deutschland zu erlangen, ist in den meisten Fällen eine Anmeldung und Eintragung Ihrer Marke entweder beim Deutschen Patent- und Markenamt in München oder – für den gesamten EU-Raum – beim EUIPO in Alicante notwendig. Ihre Anmeldung muss neben den Angaben zum Anmelder die Marke exakt wiedergeben und außerdem klarstellen, für welche Klassen von Waren und/oder Dienstleistungen sie gelten soll. Nachdem Sie die Anmeldegebühr gezahlt haben, erfolgt eine Prüfung durch das Amt. Geprüft werden hierbei neben verschiedener Formalien die sogenannten absoluten Schutzhindernisse, d.h. es werden u.a. folgende Punkte geprüft:
Kann das beantragte Kennzeichen überhaupt als Marke geschützt werden?
Haben Sie alle Formalitäten der Anmeldung erfüllt?
Ist die Marke unterscheidbar oder wäre sie völlig austauschbar?
Ist die Marke nur eine Beschreibung des Produkts oder der Dienstleistung und kann daher mangels Freihaltebedürfnis nicht geschützt werden?
Hat die Marke irreführenden oder täuschenden Charakter?
Liegt ein Verstoß gegen gute Sitten oder andere Vorschriften vor?
Werden diese Hürden überwunden, wird Ihre Marke im Register eingetragen. Die Schutzdauer einer eingetragenen Marke beläuft sich zunächst auf 10 Jahre, kann aber immer wieder um weitere 10 Jahre verlängert werden. Nach der erstmaligen Eintragung Ihrer Marke im Register haben Dritte die Möglichkeit, innerhalb einer Dreimonatsfrist Widerspruch einzulegen oder auch später ein Löschungsverfahren einzuleiten, wenn eine Kollision mit ihren Markenrechten vorliegt. Es gilt der sogenannte Prioritätsgrundsatz, wonach ältere Rechte Vorrang genießen. Das Markenamt prüft nämlich nicht, ob Ihrem Kennzeichen bereits bestehende Marken entgegenstehen. Wenn es zwischen Ihrer Marke und einer bereits bestehenden, prioritätsälteren Marke zu Verwechslungen kommen kann oder der Ruf einer älteren bekannten Marke ausgenutzt oder beeinträchtigt wird, liegt ein sogenanntes relatives Schutzhindernis vor. Aus diesem Grund sollten Sie vor der Markenanmeldung eine Recherche zu bereits bestehenden Marken durchführen, die solche Kollisionen verhindert. Wenngleich Sie die Anmeldung einer Marke selbst vornehmen können, gibt es viele Fehlerquellen. Deshalb macht die Hinzuziehung eines erfahrenen Rechtsanwalts oder Patentanwalts Sinn.
5. Welche Möglichkeiten bestehen bei einer Markenverletzung?
Bei einer Markenverletzung durch Dritte haben Sie einen Anspruch auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz sowie auf den Rückruf und die Vernichtung der markenverletzenden Ware (§§ 14 ff. MarkenG). Dies gibt Ihnen die Möglichkeit, die Markenverletzung durch Dritte zu beenden, zukünftige Verletzungen zu unterbinden oder eine Schadensersatzzahlung für die vergangene Verletzung zu erhalten (z.B. eine Ersetzung Ihres entgangenen Gewinns oder eine hypothetische Lizenzgebühr).
6. Fazit
Eine Marke ist ein Kennzeichen, das der Identifizierung und Unterscheidung von Produkten und Dienstleistungen von Unternehmen dient. Die Markeneintragung gibt Ihnen das ausschließliche Recht zur Nutzung und wirtschaftlichen Verwertung.
Eine Markenübertragung erfolgt durch Vertrag oder kraft Gesetzes.
Als Markeninhaber können Sie den Unternehmenswert steigern und durch Lizenzvergabe Einnahmequellen schaffen. Sie können Sie von Ihren Wettbewerbern absetzen.
Markenschutz wird meist durch Anmeldung und Eintragung erreicht.
Bei einer Markenverletzung steht Ihnen als Markeninhaber u.a. ein Unterlassungs- und Schadensersatz zu.