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Dr. Christian Kau zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Know-how-Richtlinie

CKABisweilen schreibt das Leben die denkwürdigsten Geschichten: Im April diesen Jahres wurde ausgerechnet der Referentenentwurf des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen „geleakt“; vielleicht hatte das Bundesjustizministerium versäumt, „angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen“ im Sinne von § 2 Nr. 1 b des Referentenentwurfs zu treffen. Seit dem 18.07.2018 findet sich aber nunmehr – ganz offiziell – der Gesetzesentwurf, der im Dezember 2018 verabschiedet werden soll, auf der MinisteriumsWebseite.

Den Artikel von Dr. Christian Kau finden Sie auf den Seiten 12 ff. im Newsletter  Preu Bohlig & Partner, August 2018.

Dr. Christian Kau zu Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes bei der Unternehmensnachfolge

CKAInsbesondere im Rahmen der Unternehmensnachfolge von produzierenden Unternehmen treten regelmäßig Fragen zu gewerblichen Schutzrechten auf. Besonders problematisch können dabei Arbeitnehmererfindungen werden. Haben Erfindungen eines Arbeitnehmers letztlich zu einem Patent geführt, steht dem Arbeitnehmer dafür eine (Extra-) Vergütung zu. Einigen sich dann Unternehmer und Arbeitnehmer nicht rechtzeitig auf eine entsprechende Höhe können derlei Forderungen u.U. den Kaufpreis mindern, bzw. schlimmstenfalls unentdeckt bleiben und später zu nicht unerheblichen Haftungsrisiken des Nachfolgers führen.

Aufgrund dieser Bedeutung hat Herr Dr. Christian Kau vor Kurzem in Düsseldorf einen Vortrag zum Gewerblichen Rechtsschutz bei der Unternehmensnachfolge gehalten. Den Zuhörern und sonstigen interessierten Dritten stellt er nunmehr dankenswerterweise seine Präsentation zur Verfügung.

 

Legalese and Disclaimer – Rechtliches

Sie haben sich eine Präsentation von Herrn Dr. Christian Kau angesehen. Die Inhalte sind stark verkürzt und werden durch den mündlichen Vortrag ergänzt. Keinesfalls ersetzen sie eine Rechts- oder Steuerberatung. Diese Präsentation sollte deshalb auch unter keinen Umständen als Rechts- / Steuerberatung oder als Rechtsauffassung ausgelegt werden. Der Inhalt ist als allgemeine Informationen gedacht. Für spezielle Rechtsfragen sollten Sie den Referenten kontaktieren.