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Veröffentlichung von Lars Ahlbory, L.LM. (Brüssel) und Florian B. Suchan

Lars Ahlbory, L.LM (Brüssel) und Florian B. Suchan veröffentlichen im Tagungsband zum 11. Deutschen Testamentsvollstreckertag der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge (AGT) e.V.  (Hrsg. 2018, 656 Seiten). Der Beitrag zur Testamentsvollstreckerhaftung findet sich auf den Seiten  437 – 452.

Das Bestellformular zum Tagungsband finden Sie hier. Die Tagungsbände sind für Mitglieder der AGT kostenlos. Für Nicht-Mitglieder fällt bei Bestellung eine Gebühr in Höhe von EUR 24,00 an.

 

Steuertipp: Einzahlung in die Kapitalrücklage als nachträgliche Anschaffungskosten auf die Beteiligung

Wussten Sie schon?

Wenn ein bürgender Gesellschafter eine Einzahlung in die Kapitalrücklage der Gesellschaft tätigt, um seine Inanspruchnahme als Bürge zu vermeiden, führt dies zu nachträglichen Anschaffungskosten auf seine Beteiligung (vgl. BFH-Urteil vom 20.7.2018, Az. IX R 5/15). Dadurch vermindert sich ein Veräußerungs- oder Auflösungsgewinn bzw. erhöht sich ein entsprechender Verlust. Für die steuerrechtliche Anerkennung kann es also unerheblich sein, dass die der Kapitalrücklage zugeführten Mittel mitunter auch dafür genutzt werden, betriebliche Verbindlichkeiten abzulösen.

Auszeichnung für Herrn Florian B. Suchan

RheinFolge e.V. gratuliert Florian B. Suchan für seine Auszeichnung im Rahmen des diesjährigen Soldan Moot Courts zur anwaltlichen Berufspraxis in Hannover. Mit seinem Klägerschriftsatz erreichte Hr. Suchan den zweiten Platz und setzte sich damit gegen 27 weitere universitäre Teams durch. Herzlichen Glückwunsch für diese hervorragende schriftliche Leistung!

Veranstalter des bundesweiten Wettbewerbs waren die Hans Soldan Stiftung, die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), der Deutsche Anwaltverein (DAV) und der Deutsche Juristen-Fakultätstag unter der Organisation von Hr. Prof. Dr. Christian Wolf.

Sehen Sie dazu auch die Mitteilung der Rechtsanwaltskammer Köln im Kammer Forum 04/2018, S. 26.

Soldan Moot Court 2018

Dr. Christian Kau zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Know-how-Richtlinie

CKABisweilen schreibt das Leben die denkwürdigsten Geschichten: Im April diesen Jahres wurde ausgerechnet der Referentenentwurf des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen „geleakt“; vielleicht hatte das Bundesjustizministerium versäumt, „angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen“ im Sinne von § 2 Nr. 1 b des Referentenentwurfs zu treffen. Seit dem 18.07.2018 findet sich aber nunmehr – ganz offiziell – der Gesetzesentwurf, der im Dezember 2018 verabschiedet werden soll, auf der MinisteriumsWebseite.

Den Artikel von Dr. Christian Kau finden Sie auf den Seiten 12 ff. im Newsletter  Preu Bohlig & Partner, August 2018.