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Der DIHK-Report zur Unternehmensnachfolge 2017 ist da!

„Die Unternehmensnachfolge wird für viele Betriebsinhaber zur sprichwörtlichen Suche nach der Nadel im Heuhaufen“, so fasste DIHK-Präsident Eric Schweitzer die Ergebnisse des DIHK-Reports zur Unternehmensnachfolge 2017 zusammen. Aber es gibt auch erfreuliche Nachrichten: Die Zahl der Notfallkoffer hat erstmals zugenommen. Die Zahl derjenigen Alt-Inhaber, die alle wichtigen Dokumente und Vollmachten für den Notfall zusammengestellt haben ist im Jahr 2017 auf über 30 Prozent gestiegen. Leider ist der Anteil der Alt-Eigentümer ohne derartige Vorkehrungen mit 68 Prozent weiterhin zu hoch.

Den umfassenden Report finden Sie hier.

RheinFolge e.V. freut sich über Zuwachs im Bereich der M&A-Beratung.

Klaus Kunz

Klaus Kunz ist M&-A – Berater und Partner der con|cess M&A – Partner GmbH. Darüber hinaus ist er geprüfter Unternehmensbewerter nach dem Standard der IACVA (International Association of Consultants, Valuators und Analysts).

Er studierte an der Universität in Giessen Wirtschaftswissenschaften. Es folgte eine langjährige Führungspraxis in der Industrie anfänglich als Leiter Controlling und später als Geschäftsleitung für den Kaufmännischen Bereich.

Klaus Kunz verfügt über umfangreiche beratende Erfahrungen mit kaufmännischem Hintergrund sowie als Analyst im Corporate Finance, im Controlling und in der Unternehmensplanung, in der Unternehmens-Restrukturierung und –Sanierung sowie nicht zuletzt aus verschiedenen Mergers & Acquisitions.

Durch Klaus Kunz erhält RheinFolge e.V. auch Zugriff auf die begehrte Unternehmensbörse der  con|cess M+A-Partner GmbH

RheinFolge e.V. freut sich auf eine gute Zusammenarbeit!

 


 

Dr. Christian Kau zu Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes bei der Unternehmensnachfolge

CKAInsbesondere im Rahmen der Unternehmensnachfolge von produzierenden Unternehmen treten regelmäßig Fragen zu gewerblichen Schutzrechten auf. Besonders problematisch können dabei Arbeitnehmererfindungen werden. Haben Erfindungen eines Arbeitnehmers letztlich zu einem Patent geführt, steht dem Arbeitnehmer dafür eine (Extra-) Vergütung zu. Einigen sich dann Unternehmer und Arbeitnehmer nicht rechtzeitig auf eine entsprechende Höhe können derlei Forderungen u.U. den Kaufpreis mindern, bzw. schlimmstenfalls unentdeckt bleiben und später zu nicht unerheblichen Haftungsrisiken des Nachfolgers führen.

Aufgrund dieser Bedeutung hat Herr Dr. Christian Kau vor Kurzem in Düsseldorf einen Vortrag zum Gewerblichen Rechtsschutz bei der Unternehmensnachfolge gehalten. Den Zuhörern und sonstigen interessierten Dritten stellt er nunmehr dankenswerterweise seine Präsentation zur Verfügung.

 

Legalese and Disclaimer – Rechtliches

Sie haben sich eine Präsentation von Herrn Dr. Christian Kau angesehen. Die Inhalte sind stark verkürzt und werden durch den mündlichen Vortrag ergänzt. Keinesfalls ersetzen sie eine Rechts- oder Steuerberatung. Diese Präsentation sollte deshalb auch unter keinen Umständen als Rechts- / Steuerberatung oder als Rechtsauffassung ausgelegt werden. Der Inhalt ist als allgemeine Informationen gedacht. Für spezielle Rechtsfragen sollten Sie den Referenten kontaktieren.

RheinFolge e.V. sagt: Vielen Dank!

Das Beraternetzwerk RheinFolge e.V. möchte sich an dieser Stelle bei allen Beteiligten für die gelungene Veranstaltung am 29. Juni 2017 in der Cologne Business School bedanken. Besonderer Dank gilt unserem Moderator Herrn Prof. Dinkelbach und selbstverständlich auch allen anderen Teilnehmern, die die Diskussion belebt und bereichert haben.

 

RheinFolge_Beraternetzwerk für Unternehmensnachfolge II_29-06-2017

RheinFolge_Beraternetzwerk für Unternehmensnachfolge III_29-06-2017

RheinFolge_Beraternetzwerk für Unternehmensnachfolge VI_29-06-2017

RheinFolge_Beraternetzwerk für Unternehmensnachfolge_29-06-2017

RheinFolge_Beraternetzwerk für Unternehmensnachfolge IV_29-06-2017

RheinFolge_Beraternetzwerk für Unternehmensnachfolge V_29-06-2017